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Gewerbesteuererklärung 1997
Das GewStG gilt grds. ab auch im Beitrittsgebiet. Allerdings sind die Vorschriften über die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer - wie schon in den Vorjahren - für Gewerbebetriebe, die zu Beginn des Erhebungszeitraums 1995 und am die Geschäftsleitung im Beitrittsgebiet hatten, ausgesetzt, so daß diese Unternehmen auch für 1997 keine Gewerbekapitalsteuer zu zahlen haben. Mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 1998 wurden durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform die Vorschriften der §§ 12 und 13 GewStG aufgehoben, so daß ab 1998 die Gewerbekapitalsteuer für sämtliche Betriebe, auch in den alten Bundesländern, entfällt.
Die Darstellung der GewSt-Erklärung für den Erhebungszeitraum 1996 in hat in Abschn. III die materiell-rechtlichen Änderungen des GewStG behandelt. Die dortigen Ausführungen gelten daher insoweit auch für den Erhebungszeitraum 1997.
Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der GewSt-Erklärung 1997 knüpft die nachfolgende Darstellung wieder an das amtliche Erklärungsformular 1997 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Die GewSt-Erklärung 1997 ist für das maschinelle Verfahren aus...