Online-Nachricht - Donnerstag, 06.06.2019

Gewerbesteuer | Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft (BFH)

Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob der gewerbesteuerliche Verlustvortrag i.S. des § 10a GewStG bei der Ausgliederung einer Sachgesamtheit aus einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG übergeht (zur Vorinstanz s. unsere Online-Nachricht v. 19.9.2017).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt.

Anmerkung von RA, StB Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Mitherausgeber der NWB und Vorsitzender Richter am BFH a. D., Bad Kreuznach: Anders als die Vorinstanz lehnt der BFH einen Verlustübergang von der Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft in dem Fall ab, dass die Kapitalgesellschaft fortbesteht und - wie im entschiedenen Fall - weiterhin Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält. Für diesen Fall verneint der BFH zu Recht das Vorliegen der für den Übergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags i.S. des § 10a GewStG erforderlichen Unternehmensidentität und Unternehmeridentität.

Ob er diese Voraussetzungen bejahen würde, wenn sich die Kapitalgesellschaft, wie in den Entscheidungsgründen und im Leitsatz angedeutet, nach der Übertragung ihres Geschäftsbetriebs nur auf die Verwaltung ihrer Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt, bleibt weiterhin offen. Ebenso wenig lässt sich voraussagen, welches Ergebnis das parallel zur Klage angestrengte Billigkeitsverfahren im zweiten Rechtsgang haben könnte.

Hierzu ist aber vielleicht die Bemerkung unter Rz. 23 der Urteilsgründe von Interesse, wonach es an einer spezialgesetzlichen Regelung fehlt, die den Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine übernehmende Personengesellschaft anlässlich einer Ausgliederung verbietet oder gestattet. Auch im Hinblick hierauf bleibt es jedoch fraglich, ob eine solche Gesetzeslücke durch eine Billigkeitsmaßnahme geschlossen werden könnte.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-16660