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Die disquotale Verteilung von Gesellschafterrechten
Ein Überblick über gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten und steuerliche Folgen
In der Praxis sehen die Gesellschaftsverträge von Personen- und Kapitalgesellschaften im Regelfall einen Gleichlauf von Vermögens-/Ertragsbeteiligung und Stimmrechtsverteilung vor. Ein Gesellschafter, der bspw. mit 40 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist, partizipiert in demselben Umfang am Gewinn und Verlust des Unternehmens. Seine Stimmrechtsmacht entspricht ebenfalls dieser Quote. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch Stimm- und Gewinnrechte unabhängig von der Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft verteilen. Die Gründe für eine disquotale Ausgestaltung von Gesellschafterrechten sind durchaus vielfältig, im Regelfall allerdings steuerlich motiviert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten und ihre ertrag-, erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gründe für disquotale Ausgestaltungen von Gesellschafterrechten
Eine Vereinbarung, nach der ein Gesellschafter disproportional am Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden soll, kann durch wirtschaftliche Verhältnisse begründet sein, die in den Kapitalkonten- oder Nennkapital-Relationen nicht ausreichend zum ...