Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 29 vom Seite 2307 Fach 2 Seite 7013

Eidesstattliche Versicherung nach § 284 AO

von Michael App, Strasbourg

I. Verfahrenszweck

Mit der Ladung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung von dessen Richtigkeit verfügt das FA über ein Mittel, sich Überblick über das Aktivvermögen des Vollstreckungsschuldners zu verschaffen und alsdann die Vollstreckung in die dadurch bekanntgewordenen Vermögensgegenstände zu versuchen. Es handelt sich um ein starkes Druckmittel, da der Vollstreckungsschuldner nicht nur unter Strafandrohung sein Vermögen offenbaren muß, sondern auch in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen wird mit der Folge der Meldung an die SCHUFA (§ 915e Abs. 1 Buchst. b ZPO) und damit einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Kreditwürdigkeit. In dieser Zwangslage lassen sich viele Vollstreckungsschuldner zur Abwendung der eidesstattlichen Versicherung von den FÄ zu Zugeständnissen bringen wie der Abgabe ausstehender Steuererklärungen oder der Stellung von Sicherheiten. Für den Vollstreckungsschuldner und seinen Berater kommt es darum darauf an, die Voraussetzungen der Ladung genau zu prüfen und erforderlichenfalls Einspruch einzulegen, der abweichend von § 361 Abs. 1 AO ausnahmsweise aufschiebende Wirkung hat.

II. Voraussetzungen

Erforderli...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Eidesstattliche Versicherung nach § 284 AO

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen