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BPatG Beschluss v. - 25 W (pat) 582/17

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Wir steuern Ihre Steuern" – Beschreibung des Aufgabenfelds steuerberatender Berufe – werbeübliche Anpreisung und Sachaussage - fehlende Unterscheidungskraft - produktunabhängig unterscheidungsungeeigneter Aussagesatz

Leitsatz

Wir steuern Ihre Steuern

1. Die im Zusammenhang mit Steuerberatung im Verkehr verschiedentlich bereits verwendete Wortfolge „Wir steuern Ihre Steuern“ beschreibt in knapper Sprache verständlich das Aufgabenfeld steuerberatender Berufe, wobei zudem werbeüblich angepriesen wird, dass die Steuerbelange des Kunden konzeptionell betreut und gestaltet werden.

2. Solchen werbeüblichen Sachaussagen in Form eines vollständigen Satzes fehlt nicht nur bei einem spezifischen Waren- und Dienstleistungszusammenhang – im vorliegenden Verfahren mit Steuerberatungsdienstleistungen im weitesten Sinne – die Unterscheidungskraft. Vielmehr werden solche – für sich genommen – unmissverständlichen Aussagen in der Regel auch ohne einen solchen Sachzusammenhang nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden (produktunabhängig unterscheidungsungeeigneter Aussagesatz).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2018:061218B25Wpat582.17.0

Fundstelle(n):
UAAAH-09362

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17

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