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Reform des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens
I. Einleitung
Das Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) v. 24. 6. 94 (BGBl I S. 1395) trifft in den Artikeln 4 bis 8 bedeutsame Neuregelungen zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO. Die Gesetzesänderungen beruhen im wesentlichen auf Empfehlungen einer im Herbst 1988 vom BMF eingesetzten Arbeitsgruppe ”Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren nach der AO” (s. hierzu BMF-Finanznachrichten Nr. 34/89 vom ; Szymczak, DB 1989 S. 2092; Herter, StWa 1990 S. 144). Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat die Änderungen des Rechtsbehelfsverfahrens mit dem Grenzpendlergesetz verknüpft, um die intensiv vorbereitete Reform des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens noch in der 12. Legislaturperiode zu einem gesetzgeberischen Abschluß zu bringen und um den Oberfinanzdirektionen und Finanzämtern eine längere Vorlaufzeit für notwendige organisatorische Umstellungen einzuräumen (s. BT-Drucks. 12/7427 S. 41). Er trug damit auch einem Anliegen des Bundesrates Rechnung (s. dessen Stellungnahme zur VAG-Novelle; BT-Druc...