Online-Nachricht - Mittwoch, 20.02.2019

Gesetzgebung | Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz frei (Bundestag)

Der Finanzausschuss im Bundestag hat den Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. In seiner Sitzung am stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für das Gesetz. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Änderungsanträge von FDP- und Linksfraktion sowie ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor elf Änderungsanträge zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BT-Drucks. 19/7377) eingebracht, die vom Ausschuss angenommen wurden.

In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) heißt es, ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte sieht der Gesetzentwurf daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten.

Zur Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern und der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen kann die BaFin den betroffenen Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich erlauben, ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortzuführen. Dies soll allerdings nur im Hinblick auf die Abwicklung des vor dem Zeitpunkt des Brexits abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts möglich sein.

Zusätzlich aufgenommen wurden jetzt Regelungen zur Grunderwerbsteuer und zur Erbschaftsteuer. Bei der Erbschaftsteuer soll es durch den Brexit nicht nachträglich zum Entfall von Steuerbefreiungen kommen. Außerdem gibt es Regelungen für Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.), damit der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst. Es handele sich um den "Verzicht auf nicht gewollte Steuereinnahmen", heißt es in dem Änderungsantrag.

Außerdem können Zahlungs- und E-Geld-Institute aus Großbritannien ihre Tätigkeit für eine Übergangszeit fortsetzen. Erleichtert wird auch der Wertpapierhandel für deutsche Handelsteilnehmer auf britischen Märkten für einen Übergangszeitraum von 21 Monaten. Im Pfandbriefgeschäft werden Deckungswerte aus Großbritannien nach dem Brexit zugelassen. Bei Riester-Rentenverträgen gibt es ebenfalls Änderungen durch den Brexit.

Hinweis:

Das Gesetz soll am vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen werden. Danach muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 190 (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-07987