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Aktuelles
Überblick über die geplanten Änderungen des Entwurfs eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes
Nach Auffassung der Bundesregierung enthält das derzeitige Steuersystem immer noch ökonomisch, ökologisch und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten fragwürdige Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände. Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, diese abzubauen. Auf der Basis der Koalitionsvereinbarung vom hat sie den am vom Kabinett beschlossenen Entwurf (15/08011) veröffentlicht. Nach dem bisher bekannten Zeitplan wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Dezember in den Bundestag und Bundesrat einbringen. Bis zur Verabschiedung im Februar 2003 wird der Entwurf noch Änderungen erfahren. Die wichtigsten geplanten Änderungen werden im Folgenden kurz aufgelistet (s. auch Korn/Strahl, NWB F. 2 S. 8005, 8023 ff.).
I. Einkommensteuergesetz (allgemein)
1. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
Art. 1 Nr. 6 Buchst. c StVergAbG sieht die Erhöhung der Pauschalierung für die private Pkw-Nutzung von bisher monatlich 1 v. H. auf 1,5 v. H. des Listenpreises vor. Die Erhöhung soll der allgemeinen Kostenentwicklung folgen und gilt über auch für die Fahrzeuggestellung an Arbeitnehmer (insgesamt geschätzte Mehreinnahmen im Entstehungsjahr