BAG Urteil v. - 6 AZR 124/10

Instanzenzug: ArbG Gießen Az: 1 Ca 55/09 Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht Az: 2 Sa 1294/09 Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom - 2 Sa 1294/09 - teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom - 1 Ca 55/09 - wird im Umfang der Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger Grundvergütung nach der Vergütungsgruppe IV b der Anlage 1a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom bis zum zu zahlen, als unzulässig verworfen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Fundstelle(n):
CAAAH-01828