Keine Ergänzung des Duldungsbescheides um die Vollstreckungsklausel nach § 14 AnfG im Klageverfahren
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Führt das Fehlen der Klausel gemäß § 14 AnfG zur Rechtswidrigkeit des gesamten Duldungsbescheids, wenn Gegenstand des Bescheids die Anfechtung einer Grundstücksübertragung ist?
Ist bei der Prüfung, ob hier der Verwaltungsakt teilbar ist, auf den Anfechtungsgegenstand oder auf die zugrunde liegenden Steuerrückstände abzustellen?
Hat das Gericht bei der Frage, ob ein Verstoß gegen § 14 AnfG vorliegt, von der im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage auszugehen?
Ist das Fehlen der Vollstreckungsklausel (§ 14 AnfG) lediglich ein formaler Verstoß, der nicht zur Aufhebung des Duldungsbescheids insgesamt führt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAG-99385