Lehrbuch Abgabenordnung
21. Aufl. 2018
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Anhang: Antworten zu Kapitel 6
1. Frage
Welcher Grundsatz beherrscht das steuerliche Ermittlungsverfahren?
Antwort
Das steuerliche Ermittlungsverfahren wird vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht, § 88 Abs. 1, § 86 AO.
2. Frage
Wie haben die Finanzbehörden die Steuern festzusetzen?
Antwort
Die Finanzbehörden haben Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, § 85 Satz 1 AO; Art. 20 Abs. 3 GG.
3. Frage
Was folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung?
Antwort
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebietet, nach dem Gesetz entstandene Steueransprüche geltend zu machen, und verbietet Verträge oder Vergleiche über Steueransprüche, § 85 Satz 1 AO.
4. Frage
Was folgt aus dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung?
Antwort
Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitet werden kann, verbietet willkürliche Unterschiede bei der Festsetzung oder Erhebung der Steuern, AO § 85 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1.
5. Frage
Wer ist Beteiligter eines Besteuerungsverfahrens?
Antwort
Nach der Definition des