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BPatG Beschluss v. - 25 W (pat) 511/17

Gesetze: § 66 Abs 1 S 1 MarkenG, § 81a Abs 1 MarkenG, § 81a Abs 2 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 45 Abs 1 ZPO, § 114 S 1 ZPO, § 127 Abs 1 S 1 ZPO, § 133 PatG, § 136 S 1 PatG, § 23 Abs 2 S 2 RPflG, § 11 Abs 2 S 7 RPflG, § 83 Abs 3 MarkenG, § 83 Abs 1 S 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Ablehnungsgesuch" – Ablehnungsgesuch ist zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet – Gleichsetzung mit völligem Fehlen einer Begründung - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers – Rechtsmissbräuchlichkeit – Entscheidung über Befangenheitsantrag unter Mitwirkung des abgelehnten Richters – Zurückweisung der Verfahrenskostenhilfe - kein Befangenheitsgrund – verspätete Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers, dass die Beschwerde als nicht eingelegt gilt - Unzulässigkeit – zur Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verwerfung der Erinnerung gegen die Rechtspflegerentscheidung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2018:120618B25Wpat511.17.0

Fundstelle(n):
TAAAG-93553

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 12.06.2018 - 25 W (pat) 511/17

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