Sonderausgabenabzug inländischer Rentenversicherungsbeiträge auf steuerfreien ausländischen Arbeitslohn
Leitsatz
Inländische Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die auf nach dem Auslandstätigkeitserlass bzw. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
in Deutschland steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn zu entrichten sind und im ausländischen Tätigkeitsstaat
nicht steuermindernd geltend gemacht werden können, unterfallen ungeachtet ihres unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang
mit steuerfreien Einnahmen nicht dem insoweit verfassungskonform einschränkend auszulegenden Abzugsverbot des § 10 Abs. 2
Nr. 1 EStG.
Soweit in dieser Fallkonstellation Altersvorsorgeaufwendungen nicht abgezogen werden dürften und zugleich eine spätere Besteuerung
der Alterseinkünfte nach dem AltEinkG erfolgen würde, läge hierin ein Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1515 Nr. 18 ErbStB 2018 S. 356 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2018 S. 754 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2018 S. 2676 NAAAG-92061
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.07.2018 - 10 K 1964/17 E
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