ABC der Kontierung

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ABC der Kontierung - Stand: Juni 2018

Zusammenfassung

Lieferungen von Gegenständen, die in einen anderen Mitgliedstaat gelangen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG in Verbindung mit § 6a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer muss die Steuerbefreiung durch einen Beleg- und Buchnachweis dokumentieren und durch eine gesonderte Meldung der Finanzbehörde mitteilen. Dies erfordert auch eine gesonderte Erfassung in der Buchführung.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, wobei der Fokus auf die Nachweise gelegt wird, und stellt anhand von Beispielen die zutreffende Verbuchung und Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie in der Zusammenfassenden Meldung dar.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
8000
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG [ohne besondere Funktion]
8125
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
8724
Erlösschmälerungen aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen
8743
Gewährte Skonti...