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FG Hessisches 13.07.1989 6 K 156/87
Umsatzsteuer; | Vertrag zwischen Parkhausbetreiber und Fahrzeugbesitzer (§ 4 Nr.12a UStG)
Der Vertrag zwischen Parkhausbetreiber und Fahrzeugbesitzer ist nach dem nrkr. Urt. des Hessischen regelmäßig auch dann als Mietvertrag und nicht als Vertrag besonderer Art zu beurteilen, wenn dem Fahrzeugbesitzer freigestellt ist, auf welchem Einstellplatz er sein Fahrzeug abstellt (Abgrenzung zum , BStBl 1981 II 231). [Hinweis:] Die Entscheidung weicht von der von der FinVerw in Abschn.77 Abs.2 UStR vertretenen Auffassung ab.