Geschäftsführerhaftung bei vorläufiger Eigenverwaltung
Leitsatz
1) Geschäftsführer sind grundsätzlich auch für Zeiträume der vorläufigen Eigenverwaltung zur Zahlung der Steuerrückstände
unter Beachtung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung verpflichtet. Eine Kollision mit der Massesicherungspflicht besteht
nicht. Diese Pflicht wird allenfalls dann verletzt, wenn die Geschäftsführer überproportionale Steuerzahlungen leistet.
2) Ein mündlicher Widerspruch des vorläufigen Sachwalters
schließt eine Haftungsinanspruchnahme des weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugten Geschäftsführers für Steuerrückstände
nicht aus.
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2018:0516.7K783.17.00
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 235 Nr. 8 DB 2018 S. 17 Nr. 25 DStR 2019 S. 13 Nr. 9 DStRE 2019 S. 582 Nr. 9 EFG 2018 S. 1156 Nr. 14 GmbH-StB 2018 S. 336 Nr. 10 AAAAG-87840
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