Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2020

Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG - Kausalität zwischen dem Rechtsanspruch auf Rückübertragung und der erfolgten Rückübertragung?

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Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags:

Liegen die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zur Rückgängigmachung der Steuerfestsetzung von Grunderwerbsteuer vor, wenn die Klägerin die erworbene Wohnung wegen unbehebbarer Baumängel (die Wohnung ist kleiner, als angeboten) zurückgegeben hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
QAAAG-84978