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Zusätzliche Umsatzsteuer für die Digitalwirtschaft
Vorschläge der EU-Kommission zur digitalen Betriebsstätte sowie zur „Digital Service Tax (DST)“
Am hat die EU-Kommission zwei Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorgestellt, die insbesondere auch eine neuartige – als „Digital Service Tax“ bezeichnete – zusätzliche Umsatzsteuer von 3 % vorsehen.
I. Ausgangsbasis
Während die Digitalwirtschaft mit neuartigen Geschäftsmodellen reüssiert, sind die Steuervorschriften kaum an die Herausforderungen angepasst worden, die sich insbesondere dann ergeben, wenn ein Unternehmen nicht über eine klassische (physische) Betriebsstätte in einem relevanten Markt verfügt. Dies führt dazu, dass sich trotz eines nominal identischen Besteuerungsregimes nach den Erkenntnissen der EU-Kommission eine real nur halb so hohe Besteuerung von Internetunternehmen ergibt, wie für ortsgebundene Wirtschaftszweige. Einzelne Bereiche, wie etwa die wirtschaftliche Nutzung von nutzergenerierten Inhalten (z. B. via Social Media Plattformen, Video- oder Fotoportalen) unterliegen im Regelfall keiner Besteuerung innerhalb der EU, da sie bei einer Ansässigkeit außerhalb der EU faktisch (und dies in Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen) auch dann nicht von den Besteuerungsnormen erfasst werden, wenn die eigentliche Wertschöp...