Ertragsteuerliche Bewertung von Anteilen an offenen Immobilienfonds bei Aussetzung der Anteilsrücknahme – Keine Maßgeblichkeit des Zweitmarktwerts?
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Sind dem Umlaufvermögen zugehörige Anteile an in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme ausgesetzt ist, auf den Zweitmarktwert abzuschreiben, wenn allein der Befund vorliegt, dass zwar zwei miteinander konkurrierende Werte - nämlich der Rücknahmewert und der Zweitmarktwert - existieren, es aber nicht verifizierbar ist, dass der Zweitmarktwert der zutreffendere Wert ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAG-79219