Arbeitshilfe - Stand: 22.05.2020

Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung stellt einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt?

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Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? Kann die Genehmigung der Nichtaktivierung versagt werden, weil die bestandskräftige Billigkeitsmaßnahme, mit der auch der Übergang von der bisherigen Aktivierung zur Nichtaktivierung genehmigt wurde, evtl. rechtswidrig war?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAG-79203