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KSR Nr. 2 vom Seite 10

Spendenrechtliche Beurteilung von Crowdfunding

BMF-Schreiben zur Anwendung des § 10b EStG

Axel Höhmann

Crowdfunding bezeichnet eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglicht. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten („Projektveranstalter“) durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform („Crowdfunding-Portal“) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungsziels eingeworben. Organisation und Abwicklung der einzelnen Akquisemethoden können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Klassisches Crowdfunding

Bei den jeweiligen Projektveranstaltern handelt es sich in der Regel um Start-up-Unternehmen, die das „klassische Crowdfunding“ nutzen, um eine möglichst effiziente Form der Anlauffinanzierung zu erreichen. Die Unterstützer erhalten für ihren Beitrag eine Gegenleistung, die regelmäßig in der Überlassung einer Ausfertigung des jeweiligen Projektergebnisses besteht.

Zahlungen im Rahmen eines „klassischen Crowdfunding“ sind nicht als „Spende“ abziehbar. Eine Spende muss ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils an einen begünstigten Zuwendungsempfänger i. S. des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG gegeben werden und die Spendenmotivation muss im Vor...

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