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NWB Nr. 5 vom Seite 244

Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und Restaurationsleistung

Analyse zur Bedeutung von Verzehrvorrichtungen Dritter

Dr. Stefanie Becker

Der [i]Rondorf, Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken, Grundlagen NWB NAAAE-97151 BFH hatte sich in jüngster Zeit in zwei Verfahren mit der Berücksichtigung von Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zwischen ermäßigt zu besteuernder Speisenlieferung und dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsleistungen zu beschäftigen. Das eine Urteil kursiert unter dem Schlagwort „Brezenläufer“ (vgl. NWB NAAAG-56541; s. hierzu Becker, NWB 39/2017 S. 2953), das andere Urteil erging am selben Tag zu einer Krankenhaus-Cafeteria (vgl. NWB TAAAG-62066). Der BFH knüpft hierbei an seine bereits im Jahr 2011 im Anschluss an den EuGH eingeschlagene Rechtsprechungslinie zu dieser Thematik an. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, inwieweit Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht dem Unternehmer selbst, sondern einem Dritten gehören.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Frühere Rechtsprechung

1. Sichtweise des EuGH

[i]EuGH: Abgabe von Speisen und Getränken ist einheitliche komplexe Leistung Die Abgabe von Speisen und Getränken beinhaltet regelmäßig sowohl Dienstleistungs- als auch Lieferelemente und wird vom EuGH als einheitliche komplexe Leistung angesehen. Maßgeblich für die Beurteilung ist d...

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