BFH - VI R 41/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 357 Abs 2 S 4, AO § 110, GG Art 19 Abs 4, AO § 357 Abs 1 S 1, AO § 356 Abs 2, LStR Abschn 19.5 Abs 4 S 2
Rechtsfrage
Auslegung des § 357 Abs. 2 Satz 4 AO: Wird ein Einspruch vom unzuständigen an das zuständige Finanzamt nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts des Übermittlungserfolges (Eingang beim zuständigen Finanzamt), sondern bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Übermittlungshandlung (Absenden durch das unzuständige Finanzamt) übermittelt? - Ist die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung nach ihrer Aufnahme in das Gesetz (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO) ein notwendiger Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung und liegt bei fehlendem Hinweis darauf eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung i.S. des § 356 Abs. 2 AO vor? - Berücksichtigungsfähiger Personenkreis bei der Anwendung der 110 €-Freigrenze.
Auslegung; Behörde; Einspruch; Elektronische Übermittlung; Freigrenze; Rechtsbehelfsbelehrung; Weiterleitung
Fundstelle(n):
TAAAG-68080