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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 536/13

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Bavarian Bohème/König Ludwig II. (Bildmarke)/König Ludwig II. (Gemeinschaftsbildmarke)" – Bild einer berühmten Persönlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - Dekorangabe

Leitsatz

Bavarian Bohème

1) Namen und Bilder berühmter Persönlichkeiten genießen als Marken grundsätzlich durchschnittliche Kennzeichnungskraft.

2) Nicht jede als Dekoration mögliche Abbildung ist in ihrer Kennzeichnungskraft gemindert.

Fundstelle(n):
ZAAAG-67174

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 29.07.2014 - 27 W (pat) 536/13

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