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BPatG Beschluss v. - 25 W (pat) 58/15

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 1 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Travomed comp/Travo/Travo (Unionsmarke)" – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie

Fundstelle(n):
UAAAG-64630

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 03.08.2017 - 25 W (pat) 58/15

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