Berufsrecht | WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen (WPK)
Seit Anfang November 2017 bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, Einlagensicherungsprüfungsberichte nach § 53 EinSiG und Einreichungen nach § 27 PrüfbV über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) als PDF-Datei elektronisch einzureichen. Hierauf weist die WPK aktuell hin.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Bisher gab es diesen Übermittlungsweg nur für Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG.
Um das Verfahren nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren "Einreichung von Prüfungsberichten" anmelden. Eine detaillierte Beschreibung ist auf der Internetseite der BaFin erhältlich.
Quelle: WPK online, Meldung vom (il)
Fundstelle(n):
NWB JAAAG-62561