Online-Nachricht - Montag, 20.11.2017

Berufsrecht | WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen (WPK)

Seit Anfang November 2017 bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, Einlagensicherungsprüfungsberichte nach § 53 EinSiG und Einreichungen nach § 27 PrüfbV über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) als PDF-Datei elektronisch einzureichen. Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

Quelle: WPK online, Meldung vom (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-62561