Positive Festsetzung von Kindergeld ab einem bestimmten Zeitpunkt impliziert keine Ablehnung für das in der davor liegenden Zeit beantragte Kindergeld?
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Beinhaltet eine positive Festsetzung von Kindergeld ab Januar 2015 auch eine negative Entscheidung dahingehend, dass das ab Juli 2014 beantragte Kindergeld versagt werden sollte?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
CAAAG-59128