Arbeitshilfe - Stand: 24.10.2019

Auseinandersetzung und Teilung einer GbR als Grunderwerbsteuertatbestand - Bemessungsgrundlage nach Gegenleistung oder nach Grundbesitzwerten?

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Auseinandersetzung und Teilung einer GbR als Grunderwerbsteuertatbestand - Bemessungsgrundlage nach Gegenleistung oder nach Grundbesitzwerten:

Ist der Erwerb von Miteigentumsanteilen, verbunden mit dem dazugehörigen Sondereigentum an einer grundbesitzenden GbR in Abänderung eines notariell beurkundeten Auseinandersetzungs- und Teilungsvertrags ein Erwerb auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage?

Und wenn ja, führt das dazu, dass die Bemessungsgrundlage für die Gegenleistung nicht nach § 8 Abs. 1 GrEStG, sondern nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG zu bemessen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
IAAAG-59126