Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 13 ErbStG Steuerbefreiungen
R E 13.1 – 13.11 ErbStR 2011; H E 13.2 – 13.10 ErbStH 2011. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, BStBl 2009 I 713, – AEErbSt –.
Oswald, Schenkungen im familiären Bereich – schenkungsteuerliche Behandlung, DVR 1979, 180 ff.; Troll, Schenkungsteuerfreiheit für bestimmte Zuwendungen, Festgabe für Felix, Köln 1989, 529; Micker/Thonemann, Sachliche Steuerbefreiungen des Erbschaftsteuerrechts auf dem Prüfstand des Europarechts, FAErbR, 2006, 25; Kracht, Großzügige Schenkungen sind auch weiterhin steuerfrei möglich, PFB 2007, 118; Halaczinsky, Die Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG – Aktuelle Entwicklungen, UVR 2013, 265.
1. Vorbemerkungen
1§ 13 ErbStG entspricht weitgehend dem § 18 ErbStG 1959. Einige der früheren Befreiungstatbestände hat der Gesetzgeber jedoch nicht übernommen, soweit diese mit „der angestrebten größeren Steuergerechtigkeit nicht oder nicht hinreichend im Einklang” gestanden haben. Änderungen hat § 13 ErbStG betr. Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 sowie Abs. 2a a. F. durch das Standortsicherungsgesetz (StandOG) v. , betr. Abs. 1 Nr. 7 durch das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz v. so...BGBl 2016 I 1914