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Lohnsteuer | Einsatz an täglich wechselnden Kontrollstellen auf einem Flughafengelände
Das entschieden, dass ein Flughafengelände, auf dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an täglich wechselnden Kontrollstellen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG darstellt. Der Flughafen ist für den Arbeitnehmer nicht als weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG, sondern als eine ortsfeste betriebliche Einrichtung eines verbundenen Unternehmens des Arbeitgebers zu behandeln.
Der Kläger wurde im Streitjahr nach einem Dienstplan an täglich wechselnden Einsatzorten ohne festes Schema auf einem Flughafen beschäftigt. Bei den Einsatzorten handelte es sich um von seinem Arbeitgeber betreute Kontrollstellen auf dem Gelände des Flughafens. Der Kläger fuhr die jew...