Erlass von Säumniszuschlägen - erfolgloser Aussetzungsantrag beim Finanzamt reicht aus
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1. Sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat?
2. Setzt ein Erlass von Säumniszuschlägen voraus, dass der Steuerpflichtige auch einen Antrag beim Finanzgericht gestellt hat oder reicht eine erfolglose Antragstellung beim Finanzamt aus?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAG-49515