Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer im Ertragswertverfahren: Auslegung des Begriffs „übliche Miete“ in § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG
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Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer im Ertragswertverfahren:
Wie ist der Begriff „übliche Miete“ in § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG auszulegen?
Ist bei Abweichung der vereinbarten Miete von der „üblichen Miete“ um mehr als 20 % auf den Mittelwert des Mietspiegels oder aber auf den oberen bzw. unteren Grenzwert abzustellen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAG-44976