Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung
des BVerfG zur Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG
auf 10% auf Beteiligungen unter diesem Wert, Zulässigkeit einer
Verständigung über die Beteiligungshöhe
Leitsatz
1. Der , 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BVerfGE 127,
61), nach der die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze
in § 17 Abs. 1 EStG von 25% auf 10% durch das Steuerentlastungsgesetz
1999/2000/2002 partiell nichtig ist, erstreckt sich auch auf Beteiligungen,
die bei Verkündung des Gesetzes noch unter 10% lagen.
2. Das Finanzamt wird im finanzgerichtlichen
Erörterungstermin durch einen seiner Sachgebietsleiter auch bei
Abschluss einer tatsächlichen Verständigung wirksam vertreten.
3. Eine tatsächliche Verständigung
über die steuerlich relevante Höhe einer Aktienbeteiligung ist nicht
unzulässig, weil sie zu einem offenbar unzutreffendem Ergebnis führt,
wenn bei dem Erwerb der Beteiligung handelsrechtliche Meldepflichten nicht
erfüllt worden sind.
4. Eine finanzgerichtliche
Entscheidung ist nicht allein deswegen von grundsätzlicher Bedeutung,
weil sich zu der entscheidenden Rechtsfrage innerhalb der Fachliteratur
nur in einer einzelnen Publikation eine mit einer Begründung versehene Gegenmeinung
finden lässt und diese Begründung fehlerhaft ist.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 493 Nr. 6 DAAAG-38023
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.09.2016 - 1 K 3/16
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