Abgrenzung von Arbeitslohn zu nicht steuerbarem Schadenersatz
Leitsatz
1) Eine Zahlung, die aus Sicht des Arbeitgebers wegen eines (vermeintlichen) Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers wegen
der Erhöhung der Einkommensteuer aufgrund nicht ordnungsgemäßen Führens eines Fahrtenbuchs erfolgt, wird nicht "für" für die
Arbeitsleistung erbracht und ist damit nicht einkommensteuerpflichtig.
2) Die Übernahme von Reparaturkosten für den aufgrund fehlerhafter Betankung entstandenen Schaden am Dienstwagen sowie die
Übernahme von Kosten für einen Fernseher führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
3) Ein Fahrtenbuch, das zunächst als Loseblattsammlung geführt und anschließend von einer Person übertragen wird, das zudem
mehrfach fehlende Kilometer bzw. doppelt erfasste Kilometer aufweist und das keine durchgehenden Angaben zum jeweiligen Reisezweck,
den aufgesuchten Geschäftspartnern und zum Reiseziel enthält, ist nicht ordnungsgemäß.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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