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Bekanntmachung von DRÄS 6 und DRÄS 7
Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21. 6. 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standards Nr. 6 und Nr. 7 durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Durch DRÄS 6 werden die folgenden Standards geändert:
- DRS 3 Segmentberichterstattung, 
- DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss, 
- DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss, 
- DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern, 
- DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, 
- DRS 18 Latente Steuern, 
- DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, 
- DRS 20 Konzernlagebericht und 
- DRS 21 Kapitalflussrechnung. 
DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und D...