"Aufforderung" zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO - Veranlagungsmitteilung des Finanzamts ist kein selbständiger Verwaltungsakt?
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Ist die schriftliche Aufforderung des FA zur Abgabe einer Steuererklärung mit dem Hinweis auf Zwangsmaßnahmen eine verbindliche Aufforderung i.S. des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO oder ein bloßer Realakt i.S. einer unverbindlichen Erinnerung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
MAAAF-76317