Vorweggenommene Werbungskosten bei § 19 EStG bei vergeblichen Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung
Leitsatz
Vergebliche Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung stellen vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger
Arbeit dar, wenn ein enger Zusammenhang mit einer angestrebten Anstellung als Vorstand in der - noch zu gründenden - Kapitalgesellschaft
bestand und die geplante Beteiligung lediglich 10% betragen sollte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 534 Nr. 9 DB 2016 S. 11 Nr. 9 EFG 2016 S. 469 Nr. 6 EStB 2016 S. 226 Nr. 6 GmbH-StB 2016 S. 211 Nr. 7 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 3 ZIP 2016 S. 20 Nr. 10 IAAAF-69841
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