Arbeitshilfe Dezember 2018

Keine Feststellung der Ausgangslohnsumme, bei fehlender Bedeutung i.S. des § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG für die Festsetzung der Schenkungsteuer

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Anwendung der Lohnsummenregelung auch bei weniger als 20 Beschäftigten?

Ist § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAF-48833