Online-Nachricht - Donnerstag, 07.02.2013

Einkommensteuer | Anschaffungsnahe Herstellungskosten (SenFin)

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat eine Liste mit Fragen und Antworten zu den Zweifelsfragen bei der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a herausgegeben (SenFin v. - III B - S 2211 - 2/2005 - 2).

Hintergrund: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Die Senatsverwaltung geht in dem o.g. Dokument auf folge Fragen ein:

1. Sollen Aufwendungen, die zur Beseitigung der Funktionsuntüchtigkeit führen und für sich Anschaffungskosten sind, in die Prüfung der 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einbezogen werden?
2. Können die in die Prüfung einbezogenen Aufwendungen auch im Fall des Unterschreitens der 15%-Grenze Anschaffungs- oder Herstellungskosten darstellen? 3. Wie ist die Sanierung in Raten zur Hebung des Standards zu behandeln, die erst nach Ablauf des Dreijahreszeitraums zu Herstellungskosten i. S. der BFH-Rechtsprechung/des BMF-Schreibens führt? 4. Zeitliche Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Wie behandelt man den Fall, in dem für eine im Jahr 2002 angeschaffte Immobilie in 2004 Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die für sich allein nicht die 15%-Grenze überschreiten, jedoch zusammen mit den bereits in 2003 vorgenommenen Modernisierungsarbeiten die 15%-Grenze übersteigen? 5. Ist die 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auf das Gebäude insgesamt oder aber auf die einzelnen Gebäudeteile i.S.d. R 4.2 Abs. 4 EStR zu beziehen? 6. Ist für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG hinsichtlich der Durchführung der Maßnahmen innerhalb der Dreijahresfrist der Beginn, der einzelne Bauabschnitt oder der Abschluss der Baumaßnahme entscheidungserheblich? 7. Wie sind jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten zu behandeln, wenn sie im Rahmen einheitlich zu würdigender Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG anfallen? 8. Schönheitsreparaturen: Welche Maßnahmen fallen unter den Begriff „Schönheitsreparaturen”? Wie sind diese Aufwendungen zu beurteilen? 9. Wie ist der Drei-Jahres-Zeitraum bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Rahmen von Gesellschafter-Beitritten zu berechnen?Hinweis: Den Text der o.g. Verwaltungsanweisung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB SAAAE-29046.
Quelle: NWB Datenbank
 


 

Fundstelle(n):
NWB HAAAF-45413