Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Werbungskosten bei Empfängern von Sozialversicherungsrenten (§ 22 EStG)
Als WK sind bei Empfängern von Sozialversicherungsrenten insbes. folgende Aufwendungen abzugsfähig: (1) Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen entstehen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Kosten während des Bezugs von Rentenleistungen, im Zusammenhang mit der Beantragung oder schon vor der Beantragung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgewendet werden. Entscheidend ist, dass die Aufwendungen durch die (künftige) Erzielung von Einkünften veranlasst sind. (2) Schuldzinsen für einen Kredit, der zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur Angestelltenversicherung aufgenommen worden ist (, BStBl 1982 II S. 41). Während die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw...BStBl 1991 II S. 398BStBl 1993 II S. 867