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Endlich Klarstellung zum Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung
Als Abschluss des Rechtsprechungsjahres 2015 veröffentlichte der BFH noch einmal ein Urteil zum letztmöglichen Zeitpunkt der Optionsausübung nach § 9 UStG. Im Streitfall erwarb der Kläger in 2003 umsatzsteuerpflichtig ein Grundstück. Dieses vermietete er im Rahmen einer unerkannten Organschaft an seine Organgesellschaft, die das Grundstück selbst zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze nutzte. Nach sechs Jahren veräußerte der Kläger das Grundstück mit notariellem Vertrag (versehentlich) steuerfrei an seine Ehefrau. Das beklagte Finanzamt nahm daraufhin Vorsteuerkorrekturen gem. § 15a UStG für den verbliebenen Teil des zehnjährigen Berichtigungszeitraums ab 2009 vor. Der dagegen gerichteten Klage gab das Niedersächsische Finanzgericht statt, Urteil vom - 16 K 286/12 NWB CAAAE-61541. Nach Auffassung des Finanzgerichts lag zwar keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vor, denn der Kläger betrieb infolge der organschaftlichen Verbindung kein steuerbares Vermietungsunternehmen, welches hätte übertragen werden können. Allerdings akzeptierten die Richter die während der Vertagung der mündlichen Verhandlung im Jahr 2013 beigebrachte nachträgliche, notariell beurkun...