Arbeitshilfe - Stand: 21.11.2017

Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens als Nachlassverbindlichkeiten?

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Beseitigung von Mängeln als latente Erblasserschulden:

Rührt der Gebäudeschaden, Austritt von Heizöl durch den Erblasser her, weil dieser Heizöl minderer Qualität bezog, so dass Aufwendungen zur Beseitigung des latenten Schadens als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
FAAAF-04049