Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek, Ralf Walkenhorst

Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung

33. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78861-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64903-5

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Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung (33. Auflage)

F. Rechnungswesen - Aufgaben

I. Grundbegriffe: Buchführung, Buchführungspflicht

Buchführung bedeutet das zahlenmäßige Erfassen von Geschäftsvorfällen und des Betriebsvermögens. Die Buchführung schließt mit einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung ab.

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erfordert grundsätzlich lediglich Aufzeichnungen über die Betriebseinnahmen und über die Betriebsausgaben (darüber hinaus müssen Verzeichnisse – vgl. § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG – geführt werden).

Die Verpflichtung zur Buchführung und zur Bilanzierung ergibt sich aus §§ 238 ff. HGB und darüber hinaus aus den §§ 140, 141 AO.

Danach sind buchführungspflichtig:

a)nach Handelsrecht (§ 238 HGB)

  • Kaufleute i. S. der §§ 1 – 35 und 6 HGB, außer

    Gewerbetreibende, deren Betrieb keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und die nicht im Handelsregister eingetragen sind und Einzelkaufleute, die nach § 241a HGB von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit sind.

b)nach Steuerrecht (§§ 140, 141 AO)

  • Steuerpflichtige, die bereits nach den Vorschriften des HGB buchführungspflichtig sind.

  • andere ...

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