Vorsteuerabzug und Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks, das aufgrund eines betrügerischen
Schneeballsystems nicht geliefert wird
Leitsatz
1. Der beabsichtigte Betrieb eines Blockheizkraftwerks führt zu einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn der Betrieb auf die
nachhaltige Erzielung von Einnahmen durch regelmäßige Einspeisung von Strom in das allgemeine Stromnetz abzielt.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber des Blockheizkraftwerks die hieraus resultierenden Risiken vertraglich weitgehend
auf andere abwälzt.
3. Dem Vorsteuerabzug aus der Rechnung für den Erwerb eines Blockheizkraftwerks steht nicht entgegen, dass der Unternehmer
Opfer eines betrügerischen Schneeballsystems geworden ist, wenn die Rechnung den Anforderungen des § 14 UStG genügt und das
Entgelt gezahlt worden ist.
4. Die im Streitfall vorliegende Konstellation führt dazu, dass dem gutgläubigen Empfänger einer Vorausrechnung der Vorsteuerabzug
so lange zusteht, bis für ihn objektiv erkennbar war, dass die Leistung endgültig nicht erbracht wird.Der Vorsteuerabzug ist
somit in dem Zeitraum zu berichtigen, in welchem fest steht, dass die Lieferung des Blockheizkraftwerks nicht mehr ausgeführt
werden wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAE-86857
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.09.2014 - 9 K 2914/12
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