Keine Verlängerung der Einspruchsfrist wegen fehlender Belehrung über die Möglichkeit der Rechtsbehelfseinlegung per E-Mail?
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Verlängert sich die Einspruchsfrist wegen unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 356 Abs. 2 Satz 1 AO auf ein Jahr, wenn entgegen des Hinweises im Impressum des Finanzamts auf dessen Website, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch Einsprüche per E-Mail gesendet werden können, der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des elektronischen Schriftverkehrs enthalten hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-73664