1. Der Erlass eines dinglichen
Arrests zur Sicherung des Wertersatzanspruchs gem. § 11 Abs. 1 AnfG
gegenüber dem Anfechtungsgegner ist zulässig, auch wenn das Finanzamt
gegen den Vollstreckungsschuldner über die befriedigungsbedürftige Steuerforderung
(noch) keinen vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 AnfG besitzt.
2. Vor Erlass des dinglichen
Arrestes zur Sicherung des Wertersatzanspruchs gem. § 11 Abs. 1
AnfG muss der Anfechtungsanspruch nicht durch Duldungsbescheid gegenüber
dem Anfechtungsgegner geltend gemacht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1353 Nr. 16 PAAAE-67636
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 15.04.2014 - 3 V 63/14
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