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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7337/12 EFG 2014 S. 1427 Nr. 16

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 S. 1UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1InsO § 55 Abs. 4InsO § 38InsO § 21RL 2006/112/EG Art. 167 RL 2006/112/EG Art. 90

Vereinnahmung einer vorinsolvenzlich begründeten Forderung keine Masseverbindlichkeit

Ausschluss einer sog. Rückberichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG

keine Uneinbringlichkeit nach § 17 UStG wegen mit der Bestellung eines starken oder endgültigen Insolvenzverwalters eintretenden Wechsels der Verfügungsmacht über eine umsatzsteuerbelastete Entgeltforderung

Leitsatz

1. Ein mit dem Übergang der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den vorläufigen starken bzw. den endgültigen Insolvenzverwalter eintretender Wechsel des Forderungs-Gläubigers kann keine zur Umsatzsteuerberichtigung führende Uneinbringlichkeit einer noch vom Insolvenzschuldner angelegten umsatzsteuerbelasteten Forderung gem. § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG begründen.

2. Damit löst die spätere Vereinahmung der Forderung keine erneute, eine bevorrechtigte Masseverbindlichkeit begründende Umsatzsteuerberechtigung aus. Die Vereinnahmung einer noch vom Insolvenzschuldner begründeten Entgeltforderung bedingt eine allgemeine Insolvenzforderung (entgegen und v. , V R 13/11).

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 43
DStRE 2015 S. 290 Nr. 5
EFG 2014 S. 1427 Nr. 16
Ubg 2015 S. 170 Nr. 3
AAAAE-64553

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 02.04.2014 - 7 K 7337/12

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