StuB Nr. 6 vom Seite 1

Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... nach HGB und IFRS

Kundenbindungsprogramme haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Folglich rücken auch in diesem Kontext entstehende Bilanzierungsfragen stärker in den Fokus des Interesses der Unternehmen, der Wirtschaftsprüfer und der Finanzverwaltung. Ausgehend von einer umfassenden Typisierung von Kundenbindungsprogrammen untersuchen Kolb und Fischer ab S. 203 die Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen mit künftiger Leistungsgewährung von Sach- und Dienstleistungen. Insbesondere die Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht wird hierbei vor dem Hintergrund der aktuellen Steuerrechtsprechung in Bezug auf eine Rückstellungsbildung diskutiert. Die in IFRIC 13 festgeschriebenen Regelungen werden dabei vergleichend berücksichtigt.

Anti-RETT-Blocker-Regelung

Die Finanzverwaltung hat in den gleich lautenden Ländererlassen vom zur Anwendung der sog. Anti-RETT-Blocker-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG Stellung genommen. Die systematische Stellung des § 1 Abs. 3a GrEStG aus Sicht der Finanzverwaltung bleibt danach unklar. Einerseits will sie § 1 Abs. 3a GrEStG als eigenständigen Tatbestand neben § 1 Abs. 3 GrEStG verstanden wissen, andererseits knüpft sie jedoch umfassend an die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 3 GrEStG an. Hier wäre nach Ansicht von Fleischer ab S. 218 eine konsistente Auslegung geboten. Die Erlasse verweisen global auf die entsprechende Anwendbarkeit der Grundsätze zu § 1 Abs. 3 GrEStG, soweit diese selbst keine eigenständigen Anweisungen treffen. Wie weitreichend dieser Verweis sein soll, bleibt jedoch unklar. Die Erlasse zu § 6a GrEStG versuchen die im Wortlaut missglückte Gesetzesänderung zu reparieren.

Vereinfachung des Steuerrechts

Der Bundesrat schlägt in einem am beschlossenen Gesetzentwurf mehrere Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts vor. U. a. will er Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer durchsetzen. Zudem möchten die Länder eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren und Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten erreichen. Die Vorschläge enthalten auch Maßnahmen, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch Subventionsabbau zur Gegenfinanzierung beitragen. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Dezember 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 6/2014 Seite 1
NWB TAAAE-59954