Anwendung der 1-%-Regelung bei einem Arbeitnehmer, der neben dem ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen kein
weiteres Fahrzeug für eine Privatnutzung vorhält
fehlende Regelung zur Privatnutzung
fehlende Kontrolle
Anscheinsbeweis
Leitsatz
1. Die Anwendung der 1-%-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen überhaupt zur privaten
Nutzung überlassen, dem Arbeitnehmer die Privatnutzung also nicht untersagt hat.
2. Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der selbst kein weiteres Fahrzeug für eine Privatnutzung vorhält, ohne weitere
Überwachung ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, nimmt er in Kauf und billigt konkludent, dass dieses Fahrzeug auch privat genutzt
wird.
3. Der Senat folgt nicht der Auffassung des BFH (v. , VI R 23/12, BFHE 241, 276), nach der ein Anscheinsbeweis nur
dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird,
nicht hingegen dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark für private
Zwecke zur Verfügung steht, oder dass er einen solchen unbefugt oder gar verbotswidrig privat nutzt.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 525 Nr. 7 FAAAE-55851
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.12.2013 - 11 K 11245/08
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