NWB Nr. 40 vom Seite 3113

Ein Ende in Sicht

Robert Hammerl | Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater | KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER

Gelangensbestätigung – erneute Übergangsregelung bis Ende des Jahres

Zum haben die Unternehmen den Nachweis der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung anhand der Gelangensbestätigung oder eines sog. Alternativnachweises zu führen. Nach langem Hin und Her wurde § 17a UStDV dahingehend erneut geändert. Viele Fragen blieben bei der praktischen Umsetzung in diesem Zusammenhang aber dennoch offen. Die Finanzverwaltung hat nun mit im Detail Stellung genommen. Positiv ist zunächst anzumerken, dass darin eine weitere Übergangsregelung bis zum Ende des Jahres gewährt wird. Die Finanzverwaltung hat daneben versucht, zahlreiche Erleichterungen für die Unternehmen zu schaffen. Einige Erleichterungen wurden auch geschaffen, dennoch blieben einige von der Wirtschaft geforderte Regelungen unberücksichtigt. Es bleibt nun den Unternehmen überlassen zu entscheiden, ob sie die Nachweisführung gerne selbst in der Hand haben oder aber den Ball aus der Hand geben und den Spediteuren und Kurierdienstleistern überlassen.

Im Ergebnis werden die Gelangensbestätigung, die Spediteursbescheinigung und das Tracking-and-Tracing-Protokoll künftig die praxisgerechten Formen des Nachweises sein. Lediglich der CMR-Frachtbrief als bisher möglicher Nachweis wird wohl nicht mehr als gängiger Nachweis Bestand haben. Eine Nachweisführung anhand des CMR-Frachtbriefs ist zwar noch möglich, jedoch muss dieser künftig auch die Unterschrift des Abnehmers enthalten. Insoweit verliert der CMR-Frachtbrief seinen Charme.

Mit der erneuten Übergangsregelung bis Ende des Jahres wird den Unternehmen von der Finanzverwaltung noch einmal eine „Schonzeit” gewährt, in der nun die einzelnen Prozesse und die IT-Systeme angepasst werden müssen. Die Zeit drängt nun auch – drei Monate sind für einen derartigen Aufwand nicht wirklich großzügig bemessen. Die Unternehmen sollten diese Neuregelung dennoch als Chance sehen und ihren Prozess vollständig automatisieren. Zunächst sollten sie ihr Liefergeschäft analysieren und ausgehend von den belieferten Ländern entscheiden, welche Form des Nachweises künftig verwendet werden soll. Im Anschluss sollte die Automatisierung mit der Einführung eines elektronischen Verfahrens, der Gelangensbestätigung als Sammelbestätigung sowie eines optischen Archivs mit gleichzeitiger Überwachung erfolgen.

In Unternehmen mit entsprechender ERP-Software sollte diese Automatisierung kein Problem darstellen. Der „kleine” Lieferant, bei dem die Kunden ihre Ware abholen, steht dabei schon vor einem größeren Problem. Schließlich trägt er das Risiko, wenn er die Gelangensbestätigung später nicht zurückerhält und der Kunde längst über alle Berge ist. Eine dahingehende Erleichterung für den „vergeblichen” Unternehmer wurde jedoch leider nicht von der Finanzverwaltung aufgenommen.

Robert Hammerl

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3113
NWB LAAAE-45095